BVfK-Wochenendticker 25. Februar 2017

kompetent - kritisch - konstruktiv

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Närrische Zeiten - doch nicht jeder „Jeck“ ist auch lustig

 

Die besten Gebrauchtwagenhändler Deutschlands -

2. Platz für BVfK-Händler HCC-International

 

Das Ende des DIESELS?

Wird die DUH zum Totengräber deutscher Ingenieurskunst?

 

Massive Kritik an den Preisbewertungen von Autoscout24: „Guter Preis“ und „Top Preis“ – gut gemeint, aber irreführend.

 

Aktuelles und Initiaiven zu den neuen Service-Modellen bei mobile.de

 

Ergebnisse der Meinungsumfrage zu den neuen Service-Modellen bei mobile.de

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 6 von Andreas Baierle

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 7: Social Media - Facebook

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

BVfK-Vertragsformulare erklärt.

Heute Gebrauchtwagen-AGB 3.Teil: 

VII. Fahrleistung

VIII. Untersuchungsbefund des Verkäufers / kaufbegleitendes Gutachten

Jetzt anmelden: Zum 10. Deutschen Autorechtstag

vom 16. - 17. März 2017

>>> www.deutscher-autorechtstag.de <<<

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

nach Auffassung des BVfK-Teams könnte der klassische Karneval eigentlich abgeschafft werden, denn bei genau Betrachtung gibt es jeden Tag in der kleinen Altbauvilla des BVfK am Bonner Bundeskanzlerplatz jede Menge Stimmung und es scheint, als würde dies ständig mehr. 

Allerdings ist einem nicht immer zum Lachen zumute, denn nicht jeder „Jeck“ (frei übersetzt: „Bekloppte“) ist auch lustig. Manche sind sogar so daneben, dass einem eher zum Heulen zu Mute ist und zudem auch wegen der durch ihren Unsinn verursachten Arbeit kaum Zeit zum Feiern bleibt.

Dennoch wollen wir nicht klagen, denn es ist unser Job, Widrigkeiten von unseren Mitgliedern fernzuhalten und mit einem starken Verband gegen alle anzutreten, die den Interessen des freien seriösen Kfz-Handels schaden wollen.

Als z.B. im Juli 2016 ein koreanischer Autohersteller anfing, den freien Vertriebsast abzusägen, auf dem er selbst sitzt, fragten sich Insider:  "Was haben die denn geraucht oder getrunken?"

Wenngleich man an dieser Stelle nicht jedem Aufmerksamkeit Suchenden selbige schenken sollte, sei kurz erwähnt, dass rheinische Richter besonders in der Karnevalswoche nicht jedem Dringlichkeits- bzw. Eilantrag folgen, insbesondere dann nicht, wenn jemand Aussagen verbieten lassen möchte, die teilweise seit über zehn Jahren millionenfach verbreitet wurden und dabei von allen maßgeblichen Marktbeteiligten als zutreffend und gehaltvoll gewürdigt werden.

Erfreulich dann der Montagabend in Würzburg: Feierlaune in den Kongresshalle des Vogel-Verlags, wo es diesmal ein BVfK-Mitglied beim Gebrauchtwagen-Award aufs Treppchen geschafft hat. 

Dienstags wurde es dann beim anschließenden Remarketing-Kongress schon ernster, denn den 350 Teilnehmern wurden ihre digitalen Defizite deutlich vor Augen geführt. Niemand sollte glauben, er habe hier keinen Nachholbedarf.

Während nebenan noch getagt wird, meldet Kfz-Betrieb-Online:

"Ab 2018 Fahrverbote für viele Diesel in Stuttgart."

Sodann steht das BVfK-Telefon nicht still und das E-Mail-Postfach der BVfK-Presseabteilung füllt sich in kürzester Zeit: „Was sagt Deutschlands maßgeblicher Verband freier Kfz-Händler zur Situation“? Dem entsprechend dann Mittwochs-Freitags TV- und Zeitungsinterviews am laufenden Band:

"So darf man das Vertrauen der Diesel-Besitzer nicht enttäuschen, die bei der Anschaffung glaubten, ein werthaltiges, sparsames und überall einsetzbares Fahrzeug erworben zu haben."

Donnerstag: während wir die große Mitgliederbefragung über die Veränderungen bei Mobile.de auswerten, schlagen die massive Beschwerden über unseren Hoffnungsträger Autoscout24 ein. Ein Preiskommentierungs-Tool mit nicht nachvollziehbarer Systematik scheint in willkürlicher Weise Angebote auf- oder abzuwerten. Die Entrüstung der Händler ist groß!

Am Freitag heißt es mal wieder Abgasskandal: Immer mehr Kunden werden sauer, da der VW-Konzern für die Umrüstung viel zu lange braucht. Es stellt sich für Freie Händler die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage sie Rückgriff bei wem nehmen können, wenn Ihnen der Kunde das Auto mit richterlicher Hilfe wieder vor die Tür stellt. Besonders anspruchsvoll ist die Situation, wenn freier Händler Neuwagen in anderen EU-Ländern bezogen haben. Wichtige Antworten auch zu diesem Thema wird übrigens der http://www.deutscher-autorechtstag.de/ am 16. und 17. März geben.

Habe ich etwas vergessen? Vermutlich ja, denn die vielen kleineren Nöte und Sorgen, die uns von den Mitgliedern jeden Tag mit der Bitte um Unterstützung herangetragen werden, sollten nicht ganz unerwähnt bleiben. Es sei um Nachsicht gebeten, wenn wir nicht immer sofort reagieren, aus dem Stand über jede Hürde helfen und jeden Gegner mit einem Schuss aus der Hüfte erledigen.

Doch wir arbeiten daran, damit uns das immer besser gelingt, was wir Ihnen jede Woche neu versprechen:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

... und an diesem Wochenende ein kräftiges: Alaaf, helau, etc.!

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de

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Stolzer HCC-International-Chef Bülent Türhan (6.v.r.) umringt von Mitarbeiter(inne)n, Veranstaltern und Laudator: Daniel König (1.v.l.) Real Garant; Maik Künast (2.v.l.) Santander Consumer Bank; Silvia LuleiGebrauchtwagen Praxis; Steffen Höschler, DEKRA (2.v.r.) und Ansgar Klein, BVfK (r.)

Die besten Gebrauchtwagenhändler Deutschlands -

BVfK-Mitglied HCC-International gewinnt den 2. Platz beim „Gebrauchtwagen Award 2017“

HCC International aus Troisdorf ist zweiter Sieger beim Gebrauchtwagen Award 2017. Am Vorabend des Deutschen Remarketing Kongresses 2017 in Würzburg vergab das Fachmedium „Gebrauchtwagen Praxis“ den Preis am 20. Februar zum zwölften Mal.

HCC konnte sich unter 90 Unternehmen durchsetzen, die sich am Gebrauchtwagen Award 2017 beteiligt hatten. Der fabrikatsunabhängige Betrieb hat vor allem Luxusfahrzeuge wie Aston Martin, Maserati und Bentley im Programm. Geschäftsführer Bülent Türhan führt sein Unternehmen mit viel Leidenschaft und Hingabe: Das beginnt bei der Auswahl des Sortiments, über die intensive Netzwerkpflege zu Lieferanten und Kunden, die Detailverliebtheit bei der Aufbereitung bis hin zur vorbildlichen On- und Offline-Präsentation der Fahrzeuge.

Auszüge aus der Laudatio von BVfK-Chef Ansgar Klein:

„… der BVfK verlangt seinen Mitgliedern deutlich mehr Qualität ab,  als im Branchensegment des freien Kfz-Handels üblich. Damit dies nicht mit zum Wettbewerbsnachteil im nach wie vor mit unseriösen Angeboten verseuchten, gleichwohl unverzichtbaren Kfz-Internet wird, dürfen sich die BVfK-Mitglieder mit dem BVfK-Siegel, dem im Internet besonders bevorzugten Auswahlkriterium schmücken. 

Doch auch das alleine reicht nicht aus, um erfolgreich zu bestehen und dafür auch noch einen so begehrten Preis, wie den Gebrauchtwagen-Award zu erhalten. Wer die Gelegenheit hat, den HCC-International-Chef Bülent Türhan über viele Jahre zu beobachten, der weiß, warum er ein besonders verdienter Preisträger ist.

Aus welchen Zutaten besteht der dauerhaft Erfolg von HCC-International?

Türhan hat zunächst einmal das, was so manchem "Verwalter" im Kfz-Business fehlt: Die richtige DNA! Diese Gene hat man, oder man hat Sie nicht. Doch damit alleine wird man nicht zum gleichermaßen seriösen, wie auch professionellen Kfz-Händler. 

Kürzlich traf ich einen gemeinsamen Bekannten und erzählte von der bevorstehende Preisverleihung. Der kommentierte kurz und treffend: „Wenn Türhan sich etwas in den Kopf gesetzt hat, dann zieht er es auch konsequent durch“. Genau das findet man an vielen Stellen bestätigt wie auch auch in der Begründung für die heutige Preisvergabe wieder:

Konsequent ist nicht nur sein kaufmännisches Handeln, sondern auch sein werblicher Auftritt, der in ein komplexes Marketingkonzept eingebunden ist. Ich freue mich sehr darüber, dass dies alles nicht nur zum verdienten Erfolg seines Unternehmens HCC-international führt, sondern auch heute zu dieser Ehrung, zu der ich Herrn Türhan und sein Team  sehr herzlich beglückwünsche!“

Die Sieger des „Gebrauchtwagen Award 2017“:

Platz 1: Autohaus Cottbus (AHC), Cottbus

Platz 2: Autohaus HCC International, Troisdorf

Platz 3: Autohaus Rudolph, Oelsnitz/Erzgebirge

Platz 4: Audi-Zentrum Bochum, Bochum

Platz 5: Volkswagen Automobile Hannover, Autohaus Podbi, Hannover

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Das Ende des DIESELS?

Wird die DUH zum Totengräber deutscher Ingenieurskunst?

Man fragt sich, wie es ein kleiner, circa 300 Mitglieder großer Verein schaffen kann, ganz Auto Deutschland auf den Kopf zu stellen? Und dies nicht erst seit dem jüngsten Versuch, in Stuttgart mit gerichtliche Hilfe ein generelles Fahrverbot auszusprechen. Seit Jahren schröpft diese durchaus nicht immer ehrenwert agierender Organisationen hohe Millionen Beträge nicht nur bei Autohändlern, um damit die Kampagnen zu finanzieren, deren Umweltbilanz bei genauer Betrachtung im Widerspruch zu den vorgegebenen Zielen stehen dürften.

Doch der Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch hat den Segen von ganz oben und widmet sich Aufgaben, die eigentlich von Behörden zu erledigen wären. Dabei klaffen auf skandalöse wenngleich legale Weise die Sanktionen für einen Verstoß gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zwischen ca. 100 € und bis zu10.000 € auseinander.

Hier finden Sie den Focus Bericht zur aktuellen Attacke gegen den Dieselmotor ausgerechnet in seiner angestammten Heimat:

 >>> focus-deutsche-umwelthilfe-will-schaerfere-diesel-fahrverbote

Hier finden Sie die Aussagen des BVfK zu dieser Entwicklung, die hoffentlich ausgebremst wird, damit nicht noch mehr Vertrauen in die Politik, die den Diesel über Jahrzehnte ausdrücklich gefördert hat, eben so zerstört wird, wie die Restwerte von Millionen Gebrauchtwagen:

>>> focus-autohaendler-verband-sieht-preisverfall-bei-dieselautos

Das Thema wurde auch im Fernsehen behandelt. Sehen Sie hier einen Beitrag, aufgenommen u.a. beim BVfK-Mitglied  www.euro-car-rhein-sieg.de

>>> wdr-mediathek-aktuelle-stunde-22-02-2017-diesel-fahrverbote

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Massive Kritik an den Preisbewertungen von Autoscout24: „Guter Preis“ und „Top Preis“ – gut gemeint, aber irreführend.

Seit kurzem werden bei Autoscout24 die Preise der angebotenen Fahrzeuge nach einem nicht bekannten System in die Kategorien „Top Preis“ und „Guter Preis“ eingestuft. Das führt zu erheblichem Unmut bei den BVfK-Mitgliedern.

Die Händler kritisieren u.a.:  

„…Bei Fahrzeugen mit identischen Preisen, jedoch verschiedenen Farben, erfolgen  unterschiedliche Preisbewertungen…“

„…Nicht nachvollziehbar ist, nach welchen Kriterien die Einstufung erfolgt…“

„…Solche Funktionen zukünftig mit dem Handel gemeinsam vorbereiten…“

„…Hier bleibt mal wieder der seriöse Autohandel auf der Strecke und der Schwarzhandel wird gefördert, denn es gibt nach wie vor eine Unmenge von Küchentischhändler, die als Privatverkäufer getarnt sind. Sie zahlen keine Steuern und Abgaben, müssen weder gewährleisten noch Service bieten und erhalten so bei Autoscout den Titel „Toppreis“?!...“

„…Ich habe mir auch erlaubt zu äußern, dass "mobile.de" derzeit verschärft der Kritik durch uns Händler ausgesetzt ist und mir die Frage erlaubt, ob sie die gleichen Fehler machen wollen...“

„…Ich nehme Autoscout momentan als eine Börse war, in der ich einfach nur inserieren kann ohne mir großartige Gedanken machen zu müssen, wie oft ich ein Inserat lösche/neu einstelle und ich habe noch nicht den "Kontrollzwang", meine Rechnung zu kontrollieren, da diese immer noch recht überschaubar ausfällt…“

„…Menschen, die sich nur am Preis orientieren, sind die gerechte Beute derer, die eine Ware immer noch etwas günstiger und noch etwas schlechter anbieten…“

„…Ich befürchte, dass ein Händler, der ein „gutes/sauberes“ Auto hat, sagen wir mal  aus 1.Hand (...unfallfrei, Nichtraucher und all die Dinge die nicht in die Bewertung einfließen), dann in dieses auch noch investiert (Inspektion mit Zahnriemen, neue HU, Aufbereitung u.s.w.) wird selbstverständlich einen anderen Preis kalkulieren, als jener Händler, der ein Auto mit gleichen Eckdaten, in schlechtem Zustand ohne irgend etwas daran zu machen einfach nur hinstellt und einen "günstigen" Preis aufruft…“

Der BVfK hat Anregungen und Kritik an Autoscout übermittelt und um Stellungnahme gebeten. Wir werden berichten.

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Aktuelles und Initiaiven zu den neuen Service-Modellen bei mobile.de

Anlässlich eines Interviews im Kfz-Betrieb mit mobile.de gab es erhbeliche Unmutsäußerungen im Kommentarbereich unter diesem Beitrag:

>>> kfz-betrieb-echo-fuer-neues-mobile-servicemodell

Ein BVfK-Mitglied schlägt vor, der gesamten Händlerschaft in Deutschland bezüglich der Preispolitik von mobile.de haben eine übergeordnete Plattform zur Verfügung zu stellen und hat dazu bereits die Internetadresse  >>> www.nein-zu-mobile.de  registrieren lassen.Interressierte können sich zwecks Koordination bei Marcel Manthey m.manthey@bvfk.de melden.

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Ergebnisse der Meinungsumfrage zu den neuen Service-Modellen bei mobile.de

1. Wie beurteilen Sie als mobile.de-Nutzer die neuen Service-Modelle ab 2017 allgemein?

Positiv                 5,26 %

Neutral               2,63 %

Negativ               18,42 %

Abzocke             73,68 %

2. Welches Paket nutzen Sie?

Kompakt            73,68 %                                         

Komfort             18,42 %                           

Premium            7,89 %               

Hier geht es zu den vollständigen Umfrageergebnissen:

>>> Ergebnisse-der-BVfK-Mitgliederumfrage-neue-mobile-Service-Modelle-02-2017

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Unabhängigkeitserklärung Teil 6

von Andreas Baierle

Sehr geehrter Herr Klein, sehr geehrtes BVfK-Team!

Besten Dank Ihnen für den jede Woche geschriebenen informativen Wochenendticker an uns Mitglieder!

Zum Thema mobile.de: Im Durchschnitt habe ich in den kostenpflichtigen Börsen ca. 200 Fahrzeuge im Monat  inseriert; vielfach Deutsche Bestellfahrzeuge.

Als die Preise bei Mobile.de immer weiter auseinandergingen zu autoscout24.de habe ich mir folgende Analyse erstellt:

Einen Monat habe ich nur Fahrzeuge in mobile.de, den anderen Monat nur Fahrzeuge in autoscout24.de inseriert mit den GLEICHEN Fahrzeugen. Dieses habe ich mehrmals in verschiedenen Abständen analysiert.

ZUSÄTZTLICH habe ich die gleichen Fahrzeuge einen anderen Monat zeitgleich in Mobile.de und autoscout24.de inseriert.

Mein Fazit: Bei Mobile.de erhält man wesentlich mehr Klicks auf ein Fahrzeug. Bei einigen Fahrzeugen fast doppelt so viele wie bei autoscout24.de. Mit der selben Überschrift und dem selben Text, denselben Bildern (auch Galeriebild) und denselben Preis.

Kurioserweise erhielt ich über Mobile.de nicht mehr Anrufe oder Mails als über autoscout. (Habe bei Telefonanrufen jeden Interessent gefragt in welcher Börse mein Fahrzeug gefunden wurde)

Ich habe über mobile.de auch nicht mehr Fahrzeuge verkaufen können!

Mein Resümee: Man zahlt bei Mobile.de deutlich mehr als bei autoscout, hat wohl mehr Klicks (wo immer die auch herkommen) ABER man bekommt nicht mehr Anrufe oder Mails als Anfragen als über autoscout24.de und verkauft auch nicht mehr.

Deshalb bin ich fast 3 Jahre nur noch bei autoscout mit meinen Fahrzeugen vertreten.

WER hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Und mal ehrlich: Welcher Kunde schaut, wenn er ein Fahrzeug sucht, nur bei einer Börse vorbei? Das ist doch ein äußerst geringer zu vernachlässigender Anteil von Kunden! Fragen im Bekannten und Freundekreis ergeben immer die gleiche

Antwort: Autoscout UND Mobile! Noch nie erlebt das einer nur eine Börse nennt!

Man sollte als BVfK-Mitglieder komplett bei Mobile kündigen und nur in autoscout24.de inserieren. Das mal ein halbes Jahr durchziehen! Da wird sich bei Mobile dann doch was tun...daran glaube ich fest!

Das sollten alle BVfK-Mitglieder mal durchziehen GEMEINSAM!!!

Und am Ende wird viel Geld gespart und die gleiche Anzahl Fahrzeuge verkauft!

Sehr interessant auch das Schreiben unseres Kollegen an Herrn Wesche und seine Formulierung:

"Sehr geehrter Herr Wesche, Sie haben den Bogen deutlich überspannt, ich bin mit mobile.de groß geworden, doch nun versucht mobile.de uns Händler klein zu kriegen. Schade!"

Kann ich nur voll zustimmen!

Noch eins: Zur Werbung auf den Anzeigen: Das stimmt! Leider bis heute. Bei einem großen OPEL-Händler, wo ich u.a. meine JW kaufe, hat alle seine ca. 400 Fahrzeuge in mobile.de inseriert.

Wenn ich dann auf einen bestimmten ADAM geklickt habe erschien auf dem Bild eine Werbung vom VW Up oder Renault Clio etc. Habe mich darüber "als Privatkunde" massiv beschwert und Schreiben gemailt. Als Rückantwort "sie schauen sich das an und geben das weiter an die IT und sind immer bemüht kundengerecht..." Nichts ist passiert! Leider!

Wir Händler müssen uns dagegen wehren; auch gegen die viele Werbung bei autoscout24! Da ist es nicht viel besser!

Ich bin fest davon überzeugt, das wenn alles BVfK-Mitglieder bei mobile.de kurzfristig kündigen, sich in den nächsten Wochen was tut. Laß es uns alle versuchen! Ich habs schon erfolgreich geschafft und viele Tausend Euro gespart ohne messbare Verkaufseinbußen!

In diesem Sinne:

"Alles Gute für unseren Autohandel ohne teure Börsen!"

Andreas Baierle

www.best-cars-baierle.de

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

 

Unabhängigkeits-erklärung Teil 7:

 

Social Media

Heute: Facebook

Wer kennt sie nicht, die "Daumen hoch"-Sticker an Autos und auf Internetseiten mit der Bitte "Like us on facebook". Doch ein "gefällt mit" bekommt man nicht, weil man existiert oder weil man gute Autos hat, die haben andere auch. Es gibt leider tausende Facebook-Profile, die einfach nur da sind, ganz ohne Inhalt - Ziel verfehlt!

Wenn Sie diesen Kanal nutzen, dann stellen Sie sicher, dass Sie INTERESSANT sind und nehmen Sie sich die Zeit dafür. Dabei ist es weniger wichtig Followern mitzuteilen, was und wo Sie gerade essen oder trinken. Mit regelmäßigen, aktuellen und interessanten Beiträgen könnten Sie viele Leser erreichen und begeistern.
Aktualität und Netzwerkpflege sind wichtig, sonst geraten Sie schnell wieder in Vergessenheit.

Nächste Woche behandeln wir  in der Unabhängigkeitserklärung Teil 8  den Kanal Youtube.

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gern: m.manthey@bvfk.de

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Höchste Qualität aus erster Hand. Die BVfK-Juristen mit den Autorechtspäpsten.

Bild links:Dr. Kurt Reinking; Anna Orlowski; Dr. Christoph Eggert; Moritz Groß; Stefan Obert (v.r.n.l.)

 

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: BVfK-Vertragsformulare erklärt.

Heute Gebrauchtwagen-AGB 3.Teil: 

VII. Fahrleistung

VIII. Untersuchungsbefund des Verkäufers / kaufbegleitendes Gutachten

Auf der Rückseite der >>> BVfK-Vertragsformulare finden sich eine Vielzahl von Regelungen, die gut durchdacht sind und auf Grundlage vieler Erfahrungen und gerichtlicher Entscheidungen entwickelt wurden. Sie gliedern sich in 15 Abschnitte, die wir Ihnen an dieser Stelle seit Anfang Februar erläutern.

Zusammengefasst finden Sie diese Informationen in Kürze auch im Mitgliederbereich der BVfK-Website.

VII. Fahrleistung

Der BVfK setzt sich bekanntermaßen intensiv für einen strengen und kompromisslosen Kampf gegen Tachobetrug ein. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir den Handel mit Problemautos generell verbieten möchten, denn je älter ein Auto, umso ungewisser die Vergangenheit. Der transparente Umgang mit heiklen Themen sollte daher auch beim Gebrauchtwagenverkauf möglich sein. Der Kunde wird offen und ehrlich über Risiken aufgeklärt und entweder lässt man es bleiben oder die besonderen Umstände wirken sich in einem entsprechend niedrigeren Preis aus.

Zum Zwecke dieser Aufklärung bestehen hinsichtlich der Angaben zur Fahrleistung drei Aussagemöglichkeiten, die angekreuzt werden können. Hier findet sich unter anderem das berücksichtigt, was wir dann häufig in den Erörterungen hören: „Ja, aber darauf habe ich doch im Verkaufsgespräch hingewiesen“. Darauf kann man dann nur immer wieder raten: „Dann schreiben Sie es doch auch in den Vertrag!“ Vor dem Hintergrund, dass AGB – Vereinbarungen nur eingeschränkt wirksam sind, haben wir die vorliegende Form der Ankreuzfelder entwickelt, die rechtlich nicht unter die Definition AGB fallen, sondern als individuelle Vereinbarung verstanden werden.

VIII. Untersuchungsbefund des Verkäufers / kaufbegleitendes Gutachten

Nicht jedes Auto wird mit einem kaufbegleitenden Gutachten ausgestattet. Hierfür gibt es oft gute Gründe. In diesen Fällen sollte aber auf keinen Fall auf einen eigenen Untersuchungsbericht im Zusammenhang mit einem Übergabeprotokoll (Empfehlung: BVfK-Fahrzeugcheck nach GW 2002) verzichtet werden. Auch diese Berichte haben eine hohe Beweiskraft und gerade im Zusammenhang mit der möglicherweise vom Käufer abgegebenen Willenserklärung, nämlich kein kaufbegleitendes Gutachten zu wünschen, u.U. Anlass für den Richter, dem Übergabeprotokoll die notwendige Beweiskraft zuzumessen.

Bei den kaufbegleitenden Gutachten müssen wir unterscheiden zwischen solchen, die vor Vertragsabschluss und denen, die erst auf Wunsch oder in Abstimmung mit dem Kunden nach Vertragsabschluss durchgeführt werden:

a)       Kaufbegleitende Gutachten wie auch händlereigene Untersuchungen, die vor Vertragsschluss stattgefunden haben, sollten möglichst ausdrücklich mit in den Vertrag einbezogen werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass eventuell nicht zutreffende positive Eigenschaften nicht zur garantierten Beschaffenheit werden.

b)       Findet das kaufbegleitende Gutachten erst nach Vertragsschluss statt, so geht man fehl in der Annahme, wenn man glaubt, die dort getroffenen negativen Feststellungen würden auch nachträglich zum Vertragsbestandteil. Das Gegenteil ist der Fall, denn sie dokumentieren ggfs. nicht nur den vertragsgemäßen Zustand zum maßgeblichen Zeitpunkt der Übergabe, sondern halten unter Umständen auch den nicht vertragsgemäßen Zustand fest. Der Kunde kann sich nun in Ruhe 12 Monate Zeit lassen, dies zu reklamieren. Daher ist Vorsicht geboten. Da wir keine rechtliche Möglichkeit erkennen, im Vorfeld eventuell noch unbekannte Defekte, die erst vom Gutachter entdeckt werden, in den Vertrag einzubeziehen, bleibt nur die Möglichkeit, den Vertrag nochmals aufzuknoten und die neuen Erkenntnisse mit aufzunehmen, ggfs. auch neu zu verhandeln. Dieser Möglichkeit trägt das BVfK-Vertragsformular in möglichst einfacher Form Rechnung. Sie können hier alle eventuellen Varianten der Neuregelung vereinbaren – von der Auflösung des Vertrags über eine Anpassung des Kaufpreises bis hin zur bedingungslosen Akzeptanz des Gutachteninhalts (vgl. XII. Begutachtung des Fahrzeugs). Außerdem können Sie natürlich die im kaufbegleitenden Gutachten offenbar gewordenen Mängel nachbessern und die erfolgreiche Nachbesserung dann bestenfalls auch direkt gutachterlich bestätigen lassen.

 

SO

Im nächsten Wochendticker: 

IX. Unfallfreiheit

und

X. Verbrauchs- und Emissionswerte

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

 

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Jetzt anmelden:

 

Zum 10. Deutschen Autorechtstag

vom 16. - 17. März 2017

 

>>> www.deutscher-autorechtstag.de <<<

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